Allgemeine Geschäftsbedingungen
Beat-Fabrik, Inhaber Tom Wittenbecher I Berliner Str. 01 I 16727 Oberkrämer OT Marwitz, nachfolgend BEAT-FABRIK
Stand August 2022
1. Geltung dieser AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Besuch der BEAT-FABRIK. Mit dem Betreten der BEAT-FABRIK bzw. mit dem Entrichten des Eintrittspreises erkennen Sie die AGB’s im rechtlichen Sinne an.
Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Besuchers finden keine Anerkennung.
2. Jugendschutzgesetz
Der Besucher verpflichtet sich, das Jugendschutzgesetz (JuSchG) zu beachten, welches in seinen wesentlichen Passagen am Einlass aushängt. Zur Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes ist das Sicherheitspersonal verpflichtet. Es ist berechtigt,
am Einlass Ausweiskontrollen durchzuführen, um das Lebensalter unserer Gäste zu überprüfen. Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist das Betreten der BEAT-FABRIK auch in Begleitung von Erziehungsberechtigten im Sinne des JuSchG zu untersagen.
Über Ausnahmen entscheidet ausschließlich der Geschäftsinhaber der BEAT-FABRIK, 16+ Partys werden gesondert gekennzeichnet.
3. Sicherheitskontrollen
Das Mitführen von Waffen, gleich welcher Art, sowie brennbarer und explosiver Stoffe ist verboten. Aus Sicherheitsgründen werden am Einlass vom Sicherheitspersonal Personen- und Taschenkontrollen durchgeführt.
4. Kein Anspruch auf Einlass
Ein Anspruch auf Einlass und Zutritt zur BEAT-FABRIK besteht nicht. Das Sicherheitspersonal ist berechtigt, den Zutritt zu verweigern und in begründeten Fällen Hausverbote zu erteilen. Mit Entrichtung des Eintrittspreises und/oder dem Betreten der BEAT-FABRIK
besteht kein Anspruch auf Zutritt zu besonders ausgewiesenen Bereichen oder Flächen.
Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises bei selbstverschuldeter Zutrittsverweigerung besteht nicht.
5. Preislisten
Es gelten die im Eingangsbereich und in den Getränke- bzw. Snackkarten ausgewiesenen, gültigen Preise.
6. Verbotenes Verhalten, Hausverbot
Sofern Besucher im Objekt oder auf dem dazugehörigen Gelände der BEAT-FABRIK eine Straftat begehen, wird von der BEAT-FABRIK ein sofortiges und dauerhaftes Hausverbot ausgesprochen und Strafanzeige bei den zuständigen Behörden erstattet.
Besucher, die Unruhe stiften oder Schlägereien anzetteln, erhalten ebenfalls Hausverbot.
Das Hausverbot wird mündlich ausgesprochen und in schwerwiegenden Fällen auch schriftlich mitgeteilt. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises bei Erteilung des Hausverbotes besteht nicht. Wer vorsätzlich Einrichtungsgegenstände oder Dekorationen der BEAT-FABRIK zerstört oder beschädigt, erhält sofortiges Hausverbot und hat den verursachten Schaden zu ersetzen. Auch im Falle von fahrlässiger Zerstörung oder Beschädigung von Einrichtungsgegenständen oder Dekorationen der BEAT-FABRIK hat der Verursacher den Schaden zu ersetzten.
7. Berauschte Personen
Alkoholisierten oder anderweitig berauschten Personen ist der Zutritt zur BEAT-FABRIK zu untersagen, vgl. Absatz 4.
8. Rauchverbot
Entsprechend dem Nichtrauchendenschutzgesetz des Land Brandenburgs vom 17.07.2007 ist das Rauchen (inkludiert auch das Dampfen!) in der BEAT-FABRIK, mit Ausnahme des Biergartens, verboten. Auf das Rauchverbot wird durch Hinweisschilder im gesamten
Gebäude aufmerksam gemacht.
9. Keine eigenen Speisen und Getränke
Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ist untersagt, vgl. Absatz 3.
10. Garderobe
Mäntel, Jacken und (Hand-) Taschen (nachfolgend Garderobenstück genannt) sollten an der Garderobe abgegeben werden.
a. Je Garderobenstück wird eine Verwahrgebühr von zur Zeit 1,50€ inkl. Umsatzsteuer erhoben. Pro abgegebenen Garderobenstück erhält der Besucher 1 Garderobenmarke.
b. Bei Abhanden kommen der Garderobenmarke wird eine Verlustgebühr von 5€ erhoben.
c. Für Wertgegenstände, die sich in den Garderobenstücken befinden, wird von der BEAT-FABRIK keine Haftung übernommen.
Eine Haftung der BEAT-FABRIK für den Verlust oder Diebstahl von Kleidungsstücken oder Taschen, welche nicht an der Garderobe abgegeben wurden, ist ausgeschlossen.
Eine etwaige Haftung der BEAT-FABRIK für an der Garderobe abgegebene, dort abhandengekommene Kleidungsstücke ist auf die Hälfte des Neupreises und maximal 50€ pro Garderobenstück begrenzt. Die Erstattung des Schadens erfolgt nur gegen Vorlage des
Kaufbeleges für das abhandengekommene Garderobenstück und der Garderobenmarke sowie eine entsprechende schriftliche Erklärung des Besuchers, dass er bei Abgabe des betreffenden Garderobenstücks die von ihm vorgelegte Garderobenmarke erhalten hat.
Sofern ein Besucher angibt, dass er ein Garderobenstück an der Garderobe abgegeben, die Garderobenmarke aber verloren hat, erhält er das von ihm genau zu bezeichnende Garderobenstück nur dann zurück, wenn er nachweisen kann, dass ihm das Garderobenstück gehört und er dies zusätzlich unter Angabe seines Namens und seiner Adresse versichert.
In derartigen Fällen wird das Kleidungsstück regelmäßig erst nach Ende der jeweiligen Veranstaltung ausgehändigt.
Soweit Unklarheiten verbleiben, ist die BEAT-FABRIK berechtigt, das Garderobenstück solange einzubehalten, bis eine Klärung der Eigentümerstellung erfolgt ist. In den vorstehend beschriebenen Fällen muss der Besucher ein amtliches Dokument mit Lichtbild,
aus dem sein Name und seine Adresse hervorgehen, vorlegen und der BEAT-FABRIK gestatten, eine Fotokopie davon anzufertigen.
11. Hausrecht
Den Anweisungen des Inhabers und seines Personals ist Folge zu leisten.
12. Nachbarschaft
Die Benutzung des Parkplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Die Besucher werden gebeten, sich beim Verlassen der BEAT-FABRIK sowie auf den Parklplätzen, leise zu verhalten. Im Interesse der Nachbarschaft bitten wir um Rücksichtnahme.
13. Fahruntüchtigkeit
Falls Sie mit dem Auto oder Motorrad gekommen sind, bitten wir Sie zu beachten, dass schon geringe Mengen Alkohol die Fahrtüchtigkeit erheblich beeinträchtigen können. Die BEAT-FABRIK ist gern bereit, Ihnen ein Taxi zu rufen; ein Anspruch darauf oder eine Haftung der BEAT-FABRIK bestehen nicht.
14. Fremdwerbemittel
Das Verteilen von Fremdwerbemitteln ist im Objekt, auf und vor dem Gelände der BEAT-FABRIK verboten.
Werden ohne Erlaubnis der BEAT-FABRIK Fremdwerbemittel verbreitet, so wird der Aufwand für Beseitigung und Reinigung dem Verursacher in Rechnung gestellt; weitere Schadenersatzansprüche der BEAT-FABRIK bleiben vorbehalten.
15. Haftung
Der Besucher stellt die BEAT-FABRIK von jeglichen Schadensersatzansprüchen aus Körperschäden, insbesondere Hörschäden, die aus einem Besuch resultieren, zu jeder Zeit frei. Das Betreten der BEAT-FABRIK erfolgt auf eigene Gefahr.
16. Verlassen
Auch bei vorübergehendem Verlassen der BEAT-FABRIK verfällt der bereits entrichtete Eintrittspreis. Der Besucher hat mit dem Verlassen der BEAT-FABRIK keinen Anspruch auf kostenlosen Wiedereinlass.
17. Fotoaufnahmen
In der BEAT-FABRIK werden zu Werbezwecken Film- und Fotoaufnahmen angefertigt. Mit dem Entrichten des Eintrittspreises oder dem Betreten der BEAT-FABRIK erklärt sich der Besucher grundsätzlich mit der Veröffentlichung der Aufnahmen auf den Plattformen der BEAT-FABRIK einverstanden.
Alle Aufnahmen innerhalb unserer Einrichtung sind Eigentum der BEAT-FABRIK. Eine weitere Verbreitung bedarf, neben der Zustimmung der drauf abgebildeten Personen, unserem Einverständnis. Sollten Besucher im Einzelfall nicht mit der Veröffentlichung einverstanden sein, möchten Sie dies bitte umgehend mitteilen, um eine Verbreitung zu verhindern.
Die BEAT-FABRIK ist seinerseits berechtigt, Foto- und Videoaufnahmen von Besuchern oder Fremdfotografen, auch wenn sie mit dem Einverständnis der abgebildeten Personen erfolgen, jederzeit zu untersagen.
18. Videoüberwachung
In der BEAT-FABRIK werden zur Wahrung des Hausrechtes und zur Sicherung des reibungslosen Ablaufes von Veranstaltungen, besonders gefährdete Orte videoüberwacht. Sofern es nicht zu besonderen Vorfällen kommt, die eine Auswertung der Aufnahme erfordern, werden die Bänder unverzüglich nach Erreichung des Zwecks gelöscht.
19. Fundsachen
Fundsachen sind auf der Homepage (www.beat-fabrik.de, ersatzweise facebook.com/beatfabrik) aufgelistet und werden gegen Nachweis dem Eigentümer ausgehändigt. Fundsachen werden von der BEAT-FABRIK längstens für die Dauer von 3 Monaten auf Kosten und Risiko des Besuchers aufbewahrt.
20. Einlasskriterien / Kleiderordnung
a. Für die Kontrolle am Einlass hat der Besucher einen gültigen Personalausweis bereit zu halten; ein aktuelles Lichtbild, Name und Adresse müssen enthalten sein. Kopien oder andere Dokumente werden nicht akzeptiert.
Dieses Vorgehen dient der Sicherheit unserer Besucher und der BEAT-FABRIK.
b. Kleidung ist eine Geschmacksfrage, daher gibt es in der BEAT-FABRIK keine Kleiderordnung im klassischen Sinne. Jedoch sollte ein Mindeststandard an gepflegter und sauberer Garderobe nicht unterschritten werden. Bitte verzichtet auf -kurze wie lange- Bade-/Jogging-/Sporthosen, Schlappen jeglicher Art, Sportleggins, Trikots und/oder Arbeitshosen.
Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises bei selbstverschuldeter Zutrittsverweigerung besteht nicht, vgl. Absatz 4.
Situationsabhängiger Nichteinlass bleibt der BEAT-FABRIK vorbehalten.
21. Verschiedenes
Erfüllungs- und Zahlungsort ist sowohl für die BEAT-FABRIK, als auch für den Besucher, Marwitz. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Gerichtsstand ist das für den Sitz der BEAT-FABRIK zuständige Amtsgericht Oranienburg.
Die deutsche Sprachfassung der Geschäftsbedingungen ist allein maßgeblich.