Beat-Fabrik AGB Stand November 2025

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Beat-Fabrik, Inhaber Tom Wittenbecher I Berliner Str. 01 I 16727 Oberkrämer OT Marwitz, nachfolgend BEAT-FABRIK

Stand November 2025

1. Geltung dieser AGB 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Besuch der BEAT-FABRIK. Mit dem Betreten der BEAT-FABRIK bzw. mit dem 
Entrichten des Eintrittspreises erkennen Sie die AGB im rechtlichen Sinne an. 
Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen der Besucher:innen finden keine Anerkennung.


2. Jugendschutzgesetz

Die Besucher:innen verpflichten sich, das Jugendschutzgesetz (JuSchG) zu beachten, welches in seinen wesentlichen Passagen am Einlass 
aushängt. Zur Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes ist das Sicherheitspersonal verpflichtet. Es ist berechtigt, 
am Einlass Ausweiskontrollen durchzuführen, um das Lebensalter der Besucher:innen zu überprüfen. Kindern und Jugendlichen unter 
18 Jahren ist das Betreten der BEAT-FABRIK auch in Begleitung von Erziehungsberechtigten im Sinne des JuSchG zu untersagen. 
Über Ausnahmen entscheidet ausschließlich der Geschäftsinhaber der BEAT-FABRIK, 16+ Partys werden gesondert gekennzeichnet.


3. Sicherheitskontrollen

Das Mitführen von Waffen, gleich welcher Art, sowie brennbarer und explosiver Stoffe ist verboten. Aus Sicherheitsgründen werden 
am Einlass vom Sicherheitspersonal Personen- und Taschenkontrollen durchgeführt.
 

4. Kein Anspruch auf Einlass

Ein Anspruch auf Einlass und Zutritt zur BEAT-FABRIK besteht nicht. Das Sicherheitspersonal ist berechtigt, den Zutritt zu verweigern 
und in begründeten Fällen Hausverbote zu erteilen. Mit Entrichtung des Eintrittspreises und/oder dem Betreten der BEAT-FABRIK 
besteht kein Anspruch auf Zutritt zu besonders ausgewiesenen Bereichen oder Flächen.

Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises bei selbstverschuldeter Zutrittsverweigerung besteht nicht.


5. Preislisten

Es gelten die im Eingangsbereich und in den Getränke- bzw. Snackkarten ausgewiesenen, gültigen Preise.


6. Verbotenes Verhalten, Hausverbot

Sofern Besucher:innen im Objekt oder auf dem dazugehörigen Gelände der BEAT-FABRIK eine Straftat begehen, wird von der 
BEAT-FABRIK ein sofortiges und dauerhaftes Hausverbot ausgesprochen und Strafanzeige bei den zuständigen Behörden erstattet. 
Besucher:innen, die Unruhe stiften oder Schlägereien anzetteln, erhalten ebenfalls Hausverbot. 
Das Hausverbot wird mündlich ausgesprochen und in schwerwiegenden Fällen auch schriftlich mitgeteilt. Ein Anspruch auf 
Rückerstattung des Eintrittspreises bei Erteilung des Hausverbotes besteht nicht. 
Wer vorsätzlich Einrichtungsgegenstände oder Dekorationen der BEAT-FABRIK zerstört oder beschädigt, erhält sofortiges Hausverbot 
und hat den verursachten Schaden zu ersetzen. Auch im Falle von fahrlässiger Zerstörung oder Beschädigung von Einrichtungs-
gegenständen oder Dekorationen der BEAT-FABRIK hat der Verursacher den Schaden zu ersetzen.


7. Berauschte Personen

Alkoholisierten oder anderweitig berauschten Besucher:innen ist der Zutritt zur BEAT-FABRIK zu untersagen, vgl. Absatz 4.

 

8. Rauchverbot

Entsprechend dem Nichtrauchendenschutzgesetz des Land Brandenburgs vom 17.07.2007 ist das Rauchen (inkludiert vapen und
Dampfen) in der BEAT-FABRIK, mit Ausnahme des Biergartens, verboten. Auf das Rauchverbot wird durch Hinweisschilder im 
gesamten Gebäude aufmerksam gemacht.
Der Konsum von Cannabis auf dem gesamten Gelände sowie während sämtlicher Leistungen des Anbieters ist ausdrücklich untersagt.


9. Keine eigenen Speisen und Getränke

Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ist untersagt, vgl. Absatz 3.


10. Garderobe

Mäntel, Jacken und (Hand-) Taschen (nachfolgend Garderobenstück genannt) sollten an der Garderobe abgegeben werden.

  1. Je Garderobenstück wird eine Verwahrgebühr von zur Zeit 2,00 € inkl. Umsatzsteuer erhoben. Pro abgegeben Garderobenstück erhalten Besucher:innen 1 Garderobenmarke.
  2. Bei Verlust der Garderobenmarke wird eine pauschale Verlustgebühr von 10,00 € erhoben.
  3. Für Wertgegenstände, die sich in den Garderobenstücken befinden, wird von der BEAT-FABRIK keine Haftung übernommen.
    Eine Haftung der BEAT-FABRIK für den Verlust oder Diebstahl von Kleidungsstücken oder Taschen, welche nicht an der Garderobe abgegeben wurden, ist ausgeschlossen. Eine etwaige Haftung der BEAT-FABRIK für an der Garderobe abgegebene, dort abhandengekommene Kleidungsstücke ist auf die Hälfte des Neupreises und maximal 50€ pro Garderobenstück begrenzt. Die Erstattung des Schadens erfolgt nur gegen Vorlage des Kaufbeleges für das abhandengekommene Garderobenstück und der Garderobenmarke sowie eine entsprechende schriftliche Erklärung der Besucher:innen, dass er/sie/es bei Abgabe des betreffenden Garderobenstücks die vom Besucher*innen vorgelegte 
    Garderobenmarke erhalten hat. Sofern Besucher:innen angeben, dass sie ein Garderobenstück an der Garderobe abgegeben, die Garderobenmarke aber verloren  haben, erhalten sie das genau zu bezeichnende Garderobenstück nur dann zurück, wenn nachgewiesen wurde, dass ihr das Garderobenstück gehört und dies zusätzlich unter Angabe des Namens und der Adresse versichert. In derartigen Fällen wird das Kleidungsstück regelmäßig erst nach Ende der jeweiligen Veranstaltung ausgehändigt. Soweit Unklarheiten verbleiben, ist die BEAT-FABRIK berechtigt, das Garderobenstück solange einzubehalten, bis eine Klärung der Eigentümerstellung erfolgt ist. In den vorstehend beschriebenen Fällen müssen Besucher:innen ein amtliches Dokument mit  Lichtbild, aus dem Name und Adresse hervorgehen, vorlegen und der BEAT-FABRIK gestatten, eine Fotokopie davon anzufertigen.


11. Hausrecht

Den Anweisungen des Inhabers und seinen Vertretungsberechtigten ist Folge zu leisten.


12. Nachbarschaft

Die Benutzung des Parkplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Die Besucher:innen werden gebeten, sich beim Verlassen der
BEAT-FABRIK sowie auf den Parkplätzen, leise zu verhalten. Im Interesse der Nachbarschaft bitten wir um Rücksichtnahme.


13. Fahruntüchtigkeit

Falls Sie mit dem Auto oder Motorrad gekommen sind, bitten wir Sie zu beachten, dass schon geringe Mengen Alkohol 
die Fahrtüchtigkeit erheblich beeinträchtigen können. Die BEAT-FABRIK ist gern bereit, Ihnen ein Taxi zu rufen; ein
Anspruch darauf oder eine Haftung der BEAT-FABRIK bestehen nicht.

 

14. Fremdwerbemittel

Das Verteilen von Fremdwerbemitteln ist im Objekt, auf und vor dem Gelände der BEAT-FABRIK verboten. 
Werden ohne Erlaubnis der BEAT-FABRIK Fremdwerbemittel verbreitet, so wird der Aufwand für Beseitigung und Reinigung den 
Verursacher:innen in Rechnung gestellt; weitere Schadenersatzansprüche der BEAT-FABRIK bleiben vorbehalten.


15. Haftung

Die Haftung der BEAT-FABRIK für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt. 
Für sonstige Schäden haftet die BEAT-FABRIK nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.. 


16. Verlassen

Auch bei vorübergehendem Verlassen der BEAT-FABRIK verfällt der bereits entrichtete Eintrittspreis. Besucher:innen haben mit dem 
Verlassen der BEAT-FABRIK keinen Anspruch auf kostenlosen Wiedereinlass.


17. Foto-/Videoaufnahmen

In der BEAT-FABRIK werden zu Werbezwecken Film- und Fotoaufnahmen angefertigt. Mit dem Entrichten des Eintrittspreises oder 
dem Betreten der BEAT-FABRIK erklären sich Besucher:innen grundsätzlich mit der Veröffentlichung der Aufnahmen auf den 
Plattformen der BEAT-FABRIK einverstanden. 
Innerhalb der BEAT-FABRIK angefertigte professionelle Foto- und Filmaufnahmen sind Eigentum der BEAT-FABRIK. Eine weitere 
Verbreitung bedarf, neben der Zustimmung der drauf abgebildeten Personen, unserem Einverständnis.
Sollten Besucher:innen im Einzelfall nicht mit der Veröffentlichung einverstanden sein, möchten sie dies bitte umgehend mitteilen, 
um eine Verbreitung zu verhindern. 
Es bestehen entsprechende Hinweisschilder am Eingang. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage des berechtigten Interesses 
gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Die BEAT-FABRIK ist seinerseits berechtigt, Foto- und Videoaufnahmen von Besucher:innen oder Fremdfotograf:innen, auch wenn sie 
mit dem Einverständnis der abgebildeten Personen erfolgen, jederzeit zu untersagen.


18. Videoüberwachung

In der BEAT-FABRIK werden zur Wahrung des Hausrechtes und zur Sicherung des reibungslosen Ablaufes von Veranstaltungen, 
besonders gefährdete Orte videoüberwacht. Sofern es nicht zu besonderen Vorfällen kommt, die eine Auswertung der Aufnahme 
erfordern, werden die Bänder unverzüglich nach Erreichung des Zwecks gelöscht.


19. Einlasskriterien / Kleiderordnung

  1. Für die Kontrolle am Einlass haben Besucher:innen einen gültigen Personalausweis bereit zu halten, ein aktuelles Lichtbild, Name und Adresse müssen enthalten sein. Kopien oder andere Dokumente werden nicht akzeptiert. Dieses Vorgehen dient der Sicherheit unserer Besucher:innen und der BEAT-FABRIK.
  2. Kleidung ist eine Geschmacksfrage, daher gibt es in der BEAT-FABRIK keine Kleiderordnung im klassischen Sinne. Jedoch sollte ein Mindeststandard an gepflegter und sauberer Garderobe nicht unterschritten werden. Bitte verzichtet auf -kurze wie lange-  Bade-/Jogging-/Sporthosen, Schlappen jeglicher Art, Sportleggins, Trikots und/oder Arbeitshosen. 
    Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises bei selbstverschuldeter Zutrittsverweigerung besteht nicht, vgl. Absatz 4.
        
    Situationsabhängiger Nichteinlass bleibt der BEAT-FABRIK vorbehalten.

 

20. Fundsachen

Fundsachen sind auf der Homepage (www.beat-fabrik.de, ersatzweise Social Media) aufgelistet und werden gegen 
Nachweis dem Eigentümer ausgehändigt. 
Fundsachen werden von der BEAT-FABRIK längstens für die Dauer von 3 Monaten auf Kosten und Risiko des Besuchers aufbewahrt.


21. Verschiedenes

Erfüllungs- und Zahlungsort ist sowohl für die BEAT-FABRIK, als auch für den Besucher:innen, Marwitz. 
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. 
Für Kaufleute oder juristische Personen gilt Oranienburg als Gerichtsstand. Für Verbraucher:innen gelten die gesetzlichen 
Gerichtsstände.
Die deutsche Sprachfassung der Geschäftsbedingungen ist allein maßgeblich.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. 
An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Bestimmung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.